Wie bezahlen Krankenkassen Osteopathie? Ralf Freitag – Osteopathie Hamburg

Seit ca. 5-6 Jahren erstatten auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Angefangen hat eine große deutsche Krankenkasse und mittlerweile sind es über 100 Krankenkassen.

Der Betrag der Bezuschussung variiert meist zwischen 30-80 Euro und auch die Anzahl der Behandlungen, die bezuschusst werden, sind sehr unterschiedlich. Zwischen 3-4 Behandlungen bis auch zu zehn Behandlungen sind möglich. Man muss dazu wissen, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung ist, das heißt, jede Krankenkasse entscheidet für sich selbst, ob sie in ihre Satzung dieses Programm aufnimmt oder nicht. Meist ist auch ein Rezept vom Arzt notwendig oder eine formlose Bescheinigung, auf der die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlungen bestätigt wird. Diese reicht man dann mit der Rechnung vom Osteopathen ein und erhält dann so die Erstattung von der Krankenkasse. Das heißt, man zahlt erstmal die Behandlung selbst als Privatleistung. Wichtig ist auch daran zu denken, dass man sich diese Bescheinigung vor der Behandlung ausstellen lässt, da viele Krankenkassen das nachträglich nicht mehr anerkennen. Welche Krankenkasse das erstattet, ob auch deine dabei ist, kannst du zum Beispiel direkt am Telefon deiner Krankenkasse erfragen oder du schaust unter diesem Link, dort sind alle Krankenkassen aufgeführt.